FAQ / Häufig gestellte Fragen

Schaumlöscher: Schaumfeuerlöscher verursachen kaum Verschmutzungen und sind überaus leistungsstark. Sie sind für die Brandklassen A und B (feste und flüssige bzw. flüssigwerdende Stoffe zugelassen. Diese Feuerlöscher sind teilweise auch in frost-sicherer Ausführung erhältlich. Einsatzbereiche: Wohnbereiche aller Art, Büros, Hotels & Pensionen, ...

 

Pulverlöscher: Pulverfeuerlöscher zeichnen sich besonders durch ihre hohe Löschkraft aus. Durch den die entstehende Verschmutzung durch das Löscherpulver sind diese aber nicht für Wohn- oder Bürobereiche geeignet. Einsatzbereiche: Außenbereich, (Tief-)Garagen, Parkhäuser, Fahrzeuge, Indurstriebetriebe, Gefahrenstofflager,...

 

CO2-Löscher: Kohlendioxid (CO2) ist ein rückstandsfreies Löschmittel, das nicht elektrisch leitfähig ist. GLORIA CO2-Feuerlöscher sind nur für die Brandklasse B zugelassen. Einsatzbereiche: insbesondere in Bereichen von EDV-Anlagen, Serverräumen und Schaltschränken. Aber auch für Räume mit Reinraumtechnik oder in anderen Räumen, an die besondere hygienische Anforderungen gestellt werden, sind diese Feuerlöscher optimal geeignet.

 

fahrbare Löschgeräte: Unsere fahrbaren GLORIA Feuerlöscher sind ideal für den Einsatz an größeren Brandobjekten. Als Löschmittel stehen Ihnen Pulver, Schaum und Kohlendioxid zur Verfügung.


Wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden

Feuerungsanlagen sind auf die Einhaltung der Vorschriften des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz sowie der danach erlassenen Verordnungen von der verfügungsberechtigten Person wiederkehrend überprüfen zu lassen, wobei gilt:

1.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- vorschriften gemäß § 18 zu überprüfen

2.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 und weniger als 50 kW sind alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften gemäß § 18 zu überprüfen

3.) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften zu überprüfen

Anmerkung: Umweltschutzvorschriften sind Abgasmessungen die bei Anlagen ab 15 kW durchzuführen sind! 


Hier finden sie das Aktulle Gesetz

In dieser Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Neubau


Sollte der Kamin verpecht sein, können wir diesen mit einem Ausschlaggerät wieder von den Verbrennungsrückständen befreien.

Somit wird eine gefährliche und unkontrollierbare Selbstentzündung des Kohlenstoffs im Kamin verhindert.

Der wirkliche Grund für die Verpechung ist jedoch in 90% aller Fälle falsches heizen, kontaktieren Sie uns oder fragen Sie Ihren Rauchfangkehrer beim nächsten mal wie man richtig heizt.

Wir beraten Sie gerne


Wenn Sie den Kachelofen nicht (verbotenerweise) als Papier- oder Müllverbrennungsanlage verwenden, so sollten Sie den Kachelofen nach fünf Wintern entrussen lassen.

Wie erkenne ich, dass der Kachelofen gereinigt werden muss?

die Putzdeckel werden nicht mehr so heiss wie in den Jahren zuvor

der Zug des Kachelofens lässt nach

der Kachelofen bleibt nicht mehr so lange warm wie in den Jahren zuvor (Russ isoliert)

Ihr Rauchfangkehrer ist der Fachmann für Kachelofenreinigung!

Mit Hilfe von modernster Technik ist es uns möglich, Kamine und Lüftungen auf bauliche Schäden zu überprüfen.
Was kann man mit Hilfe der Videoinspektion feststellen:
Versetzungsfehler des Kamins
Fehlanschlüsse
Geruchsbelästigung bei Lüftungen
Schadhafte Abgasfänge (Löcher in Abgasfängen) bei denen Rauchgas austreten kann!

JETZT ERST RECHT!

NUR 1mm RUSSBELAG KOSTET SIE BIS ZU 5% MEHR BRENNSTOFF!

Die jährliche Feuerstättenreinigung ist sehr wichtig, da bei der Verbrennung (auch bei einer optimalen Verbrennung!) Rückstände entstehen, die sich an den Wänden des Heizkessels ablagern.

Diese Ablagerungen, auch Verrussung genannt, bremsen den Wärmeübergang auf das Heizungswasser.

Grössere Mengen dieser Ablagerungen verengen oder verstopfen die Rauchgaszüge und führen meist zu Brennerstörungen. Sie können auch Schäden am Heizkessel bewirken.

Ihr Rauchfangkehrer reinigt Ihre Feuerstätte fachgerecht!


Aufgrund der neuen Heizungsanlagen und Brennstoffverordung -Oö. HaBV 2005

ist es vorgeschrieben die Heizungsanlage wiederkehrend zu überprüfen.

Prüfungsintervalle:

bis 15 kW alle 3 Jahre

15 bis 30 kW alle 2 Jahre

Über 50 kW jährlich

Es dürfen nur Firmen mit einer von der Landesregierung zugeteilten Prüfnummer diese Überprüfungen durchführen.

Warum Abgasmessung:

um festzustellen ob Ihr Brenner richtig eingestellt ist

ob sie nicht mehr Brennstoff benötigen als notwendig,

um die aktuellen Umweltauflagen einzuhalten

Aufgrund der steigenden Öl- und Gaspreise werden immer mehr Einzelöfen aufgestellt.  

Wir schliessen Ihnen gerne fachgerecht Ihren neuen Ofen an einen bestehenden oder neuen Kamin an.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns.